Die Zahl mutmaßlicher Drohnenüberflüge über Militär, Industrie und kritische Infrastruktur ist 2025 stark gestiegen. Der 5-Punkteplan des BDLI von 2025 sieht eine übergreifende Task‑Force, schnellere Beschaffung für die Bundeswehr und klare Rechtsrahmen vor. Nach einer ersten Bilanz lobt BDLI‑Chef Marie‑Christine von Hahn Fortschritte bei Zusammenarbeit und Gesetzgebung, fordert jedoch eine rasche Umsetzung der Abwehrsysteme. Auf der Kabinettsklausur in Neuhardenberg demonstrierte das BDLI-Mitglied TYTAN Technologies seine einsatzbereite Drohnenabwehrtechnologie.
Am 18. August 2026 wurde am DLR-Standort Cochstedt das neue Technologiezentrum Drohnensicherheit durch das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie das DLR eröffnet. Das Zentrum ist an den Standorten Cochstedt und Braunschweig angesiedelt.
Angesichts der wachsenden Bedeutung unbemannter Luftfahrtsysteme in Wirtschaft und Wissenschaft steigen gleichzeitig die Anforderungen an deren sicheren Betrieb sowie an den Schutz kritischer Infrastrukturen vor missbräuchlich eingesetzten Drohnen. Das Technologiezentrum soll die Lücke zwischen theoretischer Forschung und praktischer Anwendung schließen. Im Fokus stehen dabei:
Detektion und Abwehr: Entwicklung und Erprobung moderner Technologien zur Erkennung und Bekämpfung unerwünschter Drohnen.
Realitätsnahe Tests: Durch die Nutzung der Flughafeninfrastruktur in Cochstedt können neue Systeme unter realen Bedingungen qualifiziert werden, bevor sie in den operativen Einsatz gehen.
Technologie-Inkubation: Das DLR unterstützt Unternehmen – vom Start-up bis zum etablierten Hersteller – dabei, innovative Ansätze schneller zur Marktreife zu bringen und technische Fähigkeitslücken zu schließen.
Das Zentrum fungiert als Plattform, die Kompetenzen aus Wissenschaft, Industrie und Sicherheitsbehörden (z. B. Polizei und BKA) bündelt. Es ist zudem eng in das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) eingebunden, um sicherzustellen, dass die Forschung direkt auf den tatsächlichen Bedarf der Sicherheitskräfte abgestimmt ist.
Das neue Technologiezentrum für Drohnensicherheit baut auf der bestehenden Infrastruktur des Nationalen Erprobungszentrums für Unbemannte Luftfahrtsysteme auf. Um das Angebot in den kommenden Jahren weiter auszubauen, investiert das DLR mehr als 10 Millionen Euro in zusätzliche Testumgebungen und schafft bis zu 40 neue Stellen.
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat eine Ausfüllhilfe für die Beantragung von Betriebsgenehmigungen im FastFlight-Verfahren veröffentlicht.
FastFlight ist ein vereinfachtes Verfahren, das die Beantragung von Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie beschleunigen soll. Das Verfahren besteht seit Ende 2025.
In der Zeit haben sich bestimmte Fehlerquellen in der Antragstellung herauskristallisiert, die das LBA mithilfe der neuen Ausfüllhilfe verhindern möchte.
Im Projekt „Sun Chaser“ haben chinesische Forscher von der Xidian University in Shaanxi einen Prototypen entwickelt, der eine drahtlose Stromversorgung für Drohnen mittels Solarenergie aus dem Weltraum ermöglichen soll.
Der EU-Rat stimmt der Nutzung von Drohnen bei der Anwendung von Pestiziden zu. Im Zuge dessen erleichtert er den Einsatz von Drohnen und vereinfacht die Pestizidvorschriften.
Die derzeitige Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden verbietet das Ausbringen aus der Luft, was auch die Nutzung von Drohnen umfasst. Ausnahmen können zwar beantragt werden, dies ist jedoch mit einem hohen Verwaltungsaufwand sowohl für die Nutzer als auch für die Behörden verbunden. Die vom Rat vorgeschlagenen Änderungen an der Richtlinie zielen darauf ab, den Einsatz von Drohnen für das gezielte Ausbringen von Pestiziden zu erleichtern. In diesem Zusammenhang behält das Mandat des Rates die bestehende Ausnahmeregelung bei und fügt eine weitere für bestimmte Drohnentypen hinzu, selbst wenn die Bedingungen für Sonderfälle nicht erfüllt sind. Der Wortlaut des Mandats des Rates enthält eine neue Formulierung, die klarstellt, dass das Mandat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowohl die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln (PSM), die mit Drohnen ausgebracht werden können, als auch die Drohnentypen, ihre Einsatzbedingungen und die damit verbundenen Risiken abdeckt.
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Bremen hat eine neue Ausschreibungsrunde für das Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm (LuRaFo) ausgerufen.
Die LuRaFo-Förderung richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen aus dem Luft- und Raumfahrtsektor sowie angrenzenden Technologiefeldern. Großunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden, ebenso Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Gefördert werden Projekte, die zu einer Entwicklung von Technologien für eine umweltverträgliche Luft- und Raumfahrt beitragen und damit den Technologiestandort Land Bremen stärken. Im Fokus des aktuellen Calls stehen insbesondere Projekte, die die Branche durch Digitalisierung, nachhaltige Technologien und neue Mobilitätskonzepte voranbringen – von „Neuem Fliegen“ über satellitengestützte Anwendungen bis hin zu innovativen Lösungen für den erdnahen Orbit und den Schutz kritischer Infrastruktur. Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen oder Bremerhaven können die Förderung beantragen.
Projektskizzen können bis zum 8. Juni 2026 eingereicht werden.
Der aktuelle Call zum Luftfahrtforschungsprogramm LuFo VII-2 wurde am 13.05.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit dem Luftfahrtforschungsprogramm Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit niedrigem Technologiereifegrad (TLR) im Gesamtsystem Luftfahrzeug in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. Die Schwerpunkte der Förderung liegen auf innovativen Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger.
Zur Skizzeneinreichung berechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, inklusive KMU und Start-Ups, Wissenschaftliche Einrichtungen sowie Großforschungseinrichtungen. Die Einreichung von Skizzen ist ab sofort bis zum 24.06.2026 um 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) möglich.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung im Bundesanzeiger:
Als erste deutsche Stadt stellt Hamburg eine Urban-Air-Mobility-Strategie vor, die einen Rahmen für den Einsatz von Drohnen und unbemannten Luftfahrtzeugen im städtischen Raum definiert. Der Strategieprozess wurde von der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation initiiert und gemeinsam mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung entwickelt, eng begleitet vom Luftfahrtcluster Hamburg Aviation und dem Drohnennetzwerk Windrove.
Ziel ist es, Region Hamburg bis 2030 zu einem Leitstandort für UAM-Anwendungen zu machen.