Die im Oktober 2025 von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen im Luftsicherheitsgesetz sind nun in Kraft getreten.
Damit weiten sich die Befugnisse der Streitkräfte zur Abwehr illegaler Drohnen aus. Die Streitkräfte dürfen künftig die Landespolizeien unterstützen und dabei als letztes Mittel Waffengewalt anwenden, insofern die Gefahrenabwehr nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
Außerdem wird das Verfahren zur Entscheidung über den Einsatz der Streitkräfte zur Abwehr von Drohnen vereinfacht und beschleunigt. Ab sofort obliegt die Entscheidung dem Bundesverteidigungsministerium, die Erfordernis einer Entscheidungsfindung mit dem Bundesministerium des Innern entfällt.
Zudem steht das unberechtigte und vorsätzliche Eindringen auf Flughafengelände ab sofort unter Strafe, vormals wurde dieses lediglich ein Bußgeld erhoben.
Eine Übersicht über Fragen und Antworten bietet die Website der Bundesregierung.
