EU-Rat stimmt Nutzung von Drohnen bei der Anwendung von Pestiziden zu

Der EU-Rat stimmt der Nutzung von Drohnen bei der Anwendung von Pestiziden zu. Im Zuge dessen erleichtert er den Einsatz von Drohnen und vereinfacht die Pestizidvorschriften.

Die derzeitige Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden verbietet das Ausbringen aus der Luft, was auch die Nutzung von Drohnen umfasst. Ausnahmen können zwar beantragt werden, dies ist jedoch mit einem hohen Verwaltungsaufwand sowohl für die Nutzer als auch für die Behörden verbunden. Die vom Rat vorgeschlagenen Änderungen an der Richtlinie zielen darauf ab, den Einsatz von Drohnen für das gezielte Ausbringen von Pestiziden zu erleichtern. In diesem Zusammenhang behält das Mandat des Rates die bestehende Ausnahmeregelung bei und fügt eine weitere für bestimmte Drohnentypen hinzu, selbst wenn die Bedingungen für Sonderfälle nicht erfüllt sind. Der Wortlaut des Mandats des Rates enthält eine neue Formulierung, die klarstellt, dass das Mandat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowohl die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln (PSM), die mit Drohnen ausgebracht werden können, als auch die Drohnentypen, ihre Einsatzbedingungen und die damit verbundenen Risiken abdeckt.

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