LBA will mit dem Verfahren „FastFlight“ für UAS-Betreiber in der speziellen Kategorie die Erteilung von Betriebsgenehmigung vereinfachen

Das Luftfahrtbundesamt will mit dem Verfahren „FastFlight“ die Erteilung von Betriebsgenehmigungen für UAS-Betreiber in der speziellen Kategorie vereinfachen. Gemeinsam mit europäischen Partnern wurde hier ein neues AMC entworfen, welches das Verfahren vereinfachen soll. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LBA

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