Das Luftfahrtbundesamt will mit dem Verfahren „FastFlight“ die Erteilung von Betriebsgenehmigungen für UAS-Betreiber in der speziellen Kategorie vereinfachen. Gemeinsam mit europäischen Partnern wurde hier ein neues AMC entworfen, welches das Verfahren vereinfachen soll.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LBA
