Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz (kurz: EGRED) wechseln vom BBK zum LBA

Ab sofort übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt (kurz: LBA) Aufgaben zur Regelung des Einsatzes von Drohnen im Bevölkerungsschutz vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK). Die Aufgaben wurden dem LBA durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr übertragen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

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