Ab sofort übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt (kurz: LBA) Aufgaben zur Regelung des Einsatzes von Drohnen im Bevölkerungsschutz vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK). Die Aufgaben wurden dem LBA durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr übertragen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
